Moraitidis★★★★★Badsanierung & Badgestaltung, Neubauten & Altbausanierung | Haustechnik & Heizung | Beratung, Planung & Umsetzung 02266-9018080

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Moraitidis — Traditionelles Handwerk und kreative Ideen im Einklang

Das Team von Moraitidis sorgt für umweltfreundliche und energieeffiziente Lösungen in Ihren vier Wänden

2025 – Neue Wege gehen für nachhaltiges Wohnen!

Sandra Moraitidis

Entdecken Sie Ihre Eintrittskarte zu energieeffizientem Wohnkomfort! Freuen Sie sich auf unsere hochmodernen Heizungsanlagen, umweltfreundlich und flexibel: Der Einbau unserer Anlagen kann entspannt auch im Jahr 2025 erfolgen, und 65% der Anlagen sind auf erneuerbare Energien umrüstbar. Angesichts der starken Nachfrage versichern wir Ihnen, dass unser Team mit Hochdruck daran arbeitet, Ihre Termine zeitnah umzusetzen. Vertrauen Sie darauf, dass wir Ihre neue Heizungsanlage professionell und unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen installieren. Gemeinsam in eine Zukunft des nachhaltigen Heizens – mit uns!

Bereits seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen für Neubauten. Diese Änderungen betreffen verschiedene Aspekte wie Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauvorschriften.

  • Bauantrag einreichen
  • Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien
  • Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien
  • Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien ab 2026
  • Kein Heizungstausch erforderlich
  • Pragmatische Übergangslösungen gelten*

*Übergangslösungen bieten Flexibilität in besonderen Situationen.

Dass neue Heizungsgesetz GEG

Macht es Sinn bereits jetzt zu investieren? Sie können bis zu 70% Fördergeld beanspruchen!

Die Bundesregierung hat das brandneue Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund auch als das Heizungsgesetz bekannt, nun offiziell verabschiedet. Dies hat bei vielen Menschen Verwirrung ausgelöst, und auch unsere geschätzten Kunden machen sich Gedanken über ihre Zukunft, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Doch was bringt das GEG seid dem 01.01.2024 mit sich? Besteht wirklich die Notwendigkeit, dass Ihre Heizung zu 65% auf erneuerbare Energien umgestellt wird?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum GEG

Muss Ihre bestehende Heizungsanlage ausgetauscht werden?

Bestehende Heizungsanlagen werden vom GEG nicht beeinflusst und können weiterhin betrieben und gewartet werden. Die Bundesregierung betont, dass es keine unmittelbare Austauschverpflichtung gibt. Selbst wenn Ihre alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr repariert werden kann, tritt die 65%-Anforderung erst nach einer Übergangsfrist in Kraft. Diese Übergangsfrist bezieht sich auf die kommunale Wärmeplanung, die für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und für kleinere Städte bis 2028 umgesetzt sein muss. In diesem Zeitraum können in bestehenden Gebäuden weiterhin fossile Brennstoffe wie Gas- und Ölanlagen ohne den Nachweis eines 65% Anteils erneuerbarer Energien verwendet werden.

Wie lange kann ich meine aktuellen Anlagen noch nutzen?

Was gilt für Neubauten?

Neubauten können sowohl mit Wärmepumpen und Fernwärme als auch mit Hybridanlagen beheizt werden, die erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Solarthermie in Kombination mit Gas- oder Ölheizungen nutzen können. Die Voraussetzung ist, dass mindestens 65% der benötigten Wärme durch den ressourcenschonenden Teil der Anlage erzeugt werden.

Gibt es Ausnahmen?

Gasheizungen allein können im Bestand verwendet werden, sofern sie zu 100% wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können. Falls grüner Wasserstoff nicht verfügbar ist, müssen ab 2029 15%, ab 2035 30% und ab 2040 60% Biogas beigemischt werden. Moderne Ölheizungen im Bestand sind zulässig, wenn 65% erneuerbare Kraftstoffe beigemischt werden können. Eine weitere Option im Bestand sind Biomasseanlagen, die Pellets, Scheitholz oder Hackschnitzel verwenden.

Was ist mit Förderungen?

Für den Austausch Ihrer Heizung durch erneuerbare Energien seid 2024 erhalten Sie eine Grundförderung von 30%Wenn der Austausch vor 2028 erfolgt, erhalten Sie zusätzliche 20%. Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000€ werden mit weiteren 30% unterstützt. Die Gesamtfördersumme beträgt somit 70%. Darüber hinaus plant die KfW zinsgünstige Kredite für Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000€, Details dazu stehen jedoch noch aus. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Handlungsbedarf besteht, steht das Team von Moraitidis Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu erreichen!

Sie haben Fragen?